Neustadt in Sachsen, 04. Juli 2023

Sollen 250 Meter hohen Windenergieanlagen unsere Wahrzeichen werden?

Ein Statement der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen zur aktuellen Thematik Windenergieanlagen

Aus aktuellem Anlass möchte die Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen ihre Bürger zum Thema Windenergieanlagen informieren.

Die aktuelle Politik treibt den Ausbau erneuerbarer Energien sehr massiv voran. Das kann sinnvoll sein, sollte aus unserer Sicht aber nicht mit der Brechstange erfolgen. So sollten alle Belange, auch und besonders die vor Ort, mitberücksichtigt werden.

Mit Beginn des Jahres 2023 wurden durch die Bundesregierung umfangreiche Gesetzespakete zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land beschlossen. So wurde darin festgelegt, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land vorzuhalten sind.

In Neustadt in Sachsen befinden sich im Ortsteil Rückersdorf schon jetzt zwei Windenergieanlagen mit einer Höhe von ca. 100 Meter. Im dortigen Bereich wurde mit Inkrafttreten des Regionalplanes im September 2020 das Vorranggebiet für Windenergie enorm ausgeweitet. Dieses Gebiet umfasst aktuell eine Fläche von ca. 26 Hektar rund um den Wachberg Richtung Norden zur Rückersdorfer Straße hin.

Die Stadt Neustadt in Sachsen geht derzeit rechtlich gegen die Ausweisung des Vorranggebietes für die Windkraftanlagen vor. Der Ausgang ist jedoch noch offen.

Fotomontage Windenergieanlagen Rückersdorf
Fotomontage mit fünf der sechs 250 Meter hohen Windkraftanlagen in Rückersdorf, dahinter die zwei bestehenden Anlagen
 

Mit Inkrafttreten dieses Vorranggebietes bestünde die Möglichkeit in kürzester Zeit sechs weitere Windräder mit einer Höhe von bis zu 250 Meter zu errichten. Diese Anlagen wären so hoch wie der Dresdner Fernsehturm, damit über das Doppelte höher als die vorhandenen Windräder und hätten enorme negative Auswirkungen. So würde das Orts- und Landschaftsbild massiv verunstaltet, die Natur und Landschaft verändert, die traditionellen Sichtbeziehungen beeinträchtigt, der Lebensraum für geschützte Vogelarten vor Ort und auch die überregionalen Vogelzuglinien würden extrem negativ beeinflusst. Auch ist der damit entstehende Lärm, der Schattenwurf und der Infraschall kritisch zu sehen. Im Gegenzug ist die berechnete Energieausbeute nicht vor Ort nutzbar, sondern muss in die Netze zur überregionalen Versorgung z. B. für die Stadt Dresden eingespeist werden.

Aufgrund der o. g. Gesetzesänderungen ist zwangsläufig mit einer Änderung des Regionalplanes zu rechnen. Damit wird sich zukünftig der Flächendruck verschärfen und auch der Ansturm seitens der Anlagenbetreiber auf die Privateigentümer zunehmen.

In diesem Zusammenhang möchten wir die Eigentümer von Flächen in allen Ortsteilen erneut darauf hinweisen, dass die Stadt Neustadt in Sachsen keine weiteren Windräder auf ihrer Flur errichtet haben möchte und eine geplante Beantragung auch nicht unterstützen wird. Solche Wahrzeichen, die weit über unsere Stadt hinausragen, benötigen wir in unserem Stadtbild nicht, sie sind auch nicht förderlich für den Tourismus und ebenfalls für die Gewinnung neuer Einwohner, die derzeit gern aufs Land ziehen möchten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte bei uns im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen, unter Telefon: 03596 569260 bzw. gern auch per E-Mail an bauamt@neustadt-sachsen.de.




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