Ihre Anliegen von A bis Z

Sterbefall

Ordnungsamt – Standesamt
Rathaus Neustadt in Sachsen, Markt 1
(Erdgeschoss unten rechts, Zimmer 6)
Tel. (0 35 96) 569 238

heike.altas@neustadt-sachsen.de


Sterbefall

Bei einem Todesfall, muss der angehörige folgende Unterlagen, dem Standesamt oder einem Bestattungsamt freier Wahl, vorlegen:

  • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • den Personalausweis
  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • die Eheurkunde (wenn er verheiratet war)bzw. die beglaubigte Abschrift des Familienbuches, wenn die Ehe nach dem 3. Oktober 1990, in den neuen Bundesländern, geschlossen wurde. Bei Eheschließung in den alten Bundesländern wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 01.01.158 ausgefertigt.
  • die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder entsprechend dem Eheschließungsort eine aktuelle beglaubigte Anschrift aus dem Familienbuch( wenn der Verstorbene geschieden war)
  • die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. die rechtskräftige Todeserklärung bei Vermissten (wenn der Verstorbene verwitwet war)

Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbe und etwaige Beschränkungen des Erbrechts. Der Erbschein wird den Erben auf Antrag beim Nachlassgericht erteilt.