Ihre Anliegen von A bis Z

Ausweise - Reisepass

Ordnungsamt – Meldestelle
Rathaus Neustadt in Sachsen, Markt 1
(Erdgeschoss unten rechts, Zimmer 7)
Tel. (0 35 96) 569 237/ 233

margitta.braeuer@neustadt-sachsen.de
sylvia.gersch@neustadt-sachsen.de

Der Antragsteller muss aufgrund notwendiger Unterschriftsleistung persönlich vorsprechen. Minderjährige: Zwecks Identitätsprüfung hat die Beantragung durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu erfolgen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag zu unterschreiben. Die Unterschriften sind in der Meldestelle oder in dem Bürgerbüro im Beisein des Sachbearbeiters zu leisten. Der bisherige Reisepass (auch vorläufige Dokumente) ist mitzubringen. 2005 wurde begonnen, dass Passfoto als erstes biometrisches Merkmal auf einem Chip zu speichern, seit 01.11.2007 werden die Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal gespeichert. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke im Reisepass erfasst.

Informationen zum neuen elektronischen Pass erhalten Sie vom Bundesministerium des Innern unter der Adresse:

Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind, genügt es, wenn die Beantragung des Reisepasses durch einen Elternteil vorgenommen wird. Vom anderen Elternteil müssen in diesem Fall eine Vollmacht und dessen gültiges Personaldokument vorgelegt werden.
Ist ein Elternteil verstorben, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, ist der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorzulegen. Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung vorzulegen.
Bei Verlust Ihres Passes setzen Sie sich mit dem Meldeamt in Verbindung.

Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
    • bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: mögliche Identitätspapiere (z. B. Personalausweis, Fahrerlaubnis)
    • Aktuelles Lichtbild (35 x 45mm):
      Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil).
      Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. 
    • Bearbeitungsfrist: 4 - 6 Wochen
    • Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
    • In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage) einen Expresspass auszustellen.

Achtung: Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA.

  • Gültigkeit:
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

  • Gebühren:
    • für Personen ab 24 Jahren 59,00 Euro
    • für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
    • Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro
    • 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro
    • vorläufiger Pass 26,00 Euro

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Formulare

Vollmacht/ Einverständiserklärung