Ihre Anliegen von A bis Z
Ausweise - Reisepass
Ordnungsamt – Meldestelle
Rathaus Neustadt in Sachsen, Markt 1
(Erdgeschoss unten rechts, Zimmer 7)
Tel. (0 35 96) 569 237/ 233
margitta.braeuer@neustadt-sachsen.de
sylvia.gersch@neustadt-sachsen.de
Der Antragsteller muss aufgrund notwendiger Unterschriftsleistung persönlich vorsprechen. Minderjährige: Zwecks Identitätsprüfung hat die Beantragung durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu erfolgen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag zu unterschreiben. Die Unterschriften sind in der Meldestelle oder in dem Bürgerbüro im Beisein des Sachbearbeiters zu leisten. Der bisherige Reisepass (auch vorläufige Dokumente) ist mitzubringen. 2005 wurde begonnen, dass Passfoto als erstes biometrisches Merkmal auf einem Chip zu speichern, seit 01.11.2007 werden die Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal gespeichert. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke im Reisepass erfasst.
Informationen zum neuen elektronischen Pass erhalten Sie vom Bundesministerium des Innern unter der Adresse:
Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind, genügt es, wenn die Beantragung des Reisepasses durch einen Elternteil vorgenommen wird. Vom anderen Elternteil müssen in diesem Fall eine Vollmacht und dessen gültiges Personaldokument vorgelegt werden.Achtung: Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Formulare
Vollmacht/ Einverständiserklärung