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Ausweise - Personalausweis

Ordnungsamt – Meldestelle
Rathaus Neustadt in Sachsen, Markt 1
(Erdgeschoss unten rechts, Zimmer 7)
Tel. (0 35 96) 569 237/ 233

margitta.braeuer@neustadt-sachsen.de
sylvia.gersch@neustadt-sachsen.de

Die Ausweisdokumente können bei der Meldestelle beantragt werden. Anträge auf einen Reisepass oder Personalausweis können nur persönlich gestellt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird.
Für Jugendliche unter 12 Jahren wird im Allgemeinen bei Bedarf ein Kinderreisepass ausgestellt. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Der bisherige Personalausweis auch vorläufiges Dokument bzw. evtl. vorhandener Kinderreisepass) ist mitzubringen. Bei Verlust des Ausweises setzen Sie sich umgehend mit der Meldestelle in Verbindung.

  • Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
    • bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: mögliche Identitätspapiere (z. B. Pass, alter Pass, alter Personalausweis, Fahrerlaubnis)
    • Aktuelles Lichtbild (35 x 45mm):
      Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil).
      Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. 
  • Bearbeitungsfrist: ca. 2 - 3 Wochen

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweise ist ein weiteres aktuelles Lichtbild erforderlich.

  • Gültigkeit:
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
    • ein Gültigkeitsverlängerung ist nicht möglich.  
  •  Gebühren:
    • Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
    • Personalausweis über 24 Jahre:  28,80 Euro
    • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro 

Formulare

Vollmacht/ Einverständiserklärung