Ihre Anliegen von A bis Z
Ausweise - Kinderreisepass
Ordnungsamt – Meldestelle
Rathaus Neustadt in Sachsen, Markt 1
(Erdgeschoss unten rechts, Zimmer 7)
Tel. (0 35 96) 569 237/ 233
margitta.braeuer@neustadt-sachsen.de
sylvia.gersch@neustadt-sachsen.de
Kinderreisepässe müssen von den Sorgeberechtigten beantragt werden.
Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind, genügt es, wenn die Beantragung des Kinderreisepasses durch einen Elternteil vorgenommen wird. Vom anderen Elternteil muss in diesem Fall eine Vollmacht (zum Formular) und dessen gültiges Personaldokument vorgelegt werden.
Leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils lebt.
Ist ein Elternteil verstorben, ist die Sterbeurkunde vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, ist der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorzulegen.
Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung vorzulegen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Wichtig!
Hinweise zur Anerkennung von Kinderreisepässen finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/pass_html
Gültigkeit:
Kinderreisepässe sind ab Beantragung immer für sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Achtung: Ein bereits ungültiger Kinderreisepass kann nicht verlängert werden. Es muss in jedem Fall eine Neuausstellung erfolgen oder es kann auch ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.
Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem Kinderreisepass nicht möglich. Zur visafreien Einreise in die USA ist in jedem Fall ein elektronischer Reisepass für das Kind zu beantragen, die Gebühr beträgt 37,50 Euro.
Bitte prüfen Sie auch bei Reisen in andere Länder die dortigen Einreisebedingungen.
Formulare