Ehemalige Gemeinde Hohwald
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"Im Rahmen des operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den EFRE in der Förderperiode 2007 bis 2013 nimmt die Stadt Neustadt in Sachsen EU- Fördermittel in Anspruch."
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Wiederholungsbefragung, Ersatzvornahmen, Klärung von Unstimmigkeiten und Mehrfachfallprüfungen
Die aktuellen Aufgaben der örtlichen Erhebungsstelle für das letzte Jahresquartal 2011
Mit der Durchführung von Befragungen an 6 Anschriften aus einer Ergänzungsziehung der Haushaltestichprobe des Zensus 2011 gehen die Aktivitäten der örtlichen Erhebungsstelle Pirna für diese Teilaufgabe des Zensus zu Ende. Durch den Einsatz der Mitarbeiter der Erhebungsstelle konnten viele noch ausstehende Fragebögen ohne langwieriges Mahnverfahren von Bürgern direkt eingeholt werden. Von etwa 190 Personen aus dem gesamten Erhebungsgebiet stehen dennoch die Antworten noch aus. Das entspricht in etwa 2 Prozent der zu befragenden Personen. Der postalische Versand von Erinnerungen und Mahnschreiben wird nun allein vom statistischen Landesamt übernommen.
Die Wiederholungsbefragung
Diese Befragung findet aktuell in Kommunen mit mehr als 10 T Einwohnern statt und dient der Ermittlung der Qualität der Haushaltebefragung. Etwa 500 bereits durch die Haushaltsstichprobe befragte Personen werden dazu nochmalig mit einem kurzen, 2seitigen Fragebogen befragt. Kontaktstelle ist hier ebenfalls das Zensusbüro unter der unten genannten kostenlosen Servicenummer. Bei der Befragung geht es ausdrücklich nicht darum, Angaben von ausgewählten Personen nochmals zu überprüfen, sondern nur um eine in der Statistik übliche Qualitätskontrolle, die ebenfalls auf einer zufälligen Stichprobe beruht.
Ersatzvornahmen für die Gebäude- und Wohnungszählung – Die örtliche Erhebungsstelle bearbeitet zudem fortlaufend Aufträge des Statistischen Landesamtes zur Recherche von Anschriften und zur Auskunft zu Wohngebäuden, sogenannte Ersatzvornahmen. Hierbei wird hauptsächlich geprüft, ob es sich bei diesem Gebäude um ein Gebäude mit Wohnraum handelt, und es wird nachgefragt, wer der oder die Eigentümer/in ist. Bisher wurden für das Statistische Landesamt seit August über 210 Anschriften recherchiert und aufgesucht. Weitere 50 Anschriften aus dem gesamten Erhebungsgebiet sind zur Überprüfung für November ebenfalls vorgesehen. Ab Januar 2012 werden weitere Anschriften überprüft, dann auch wieder mit Unterstützung von ehrenamtlichen Interviewern.
Klärung von Unstimmigkeiten
Diese Befragung findet voraussichtlich im Dezember statt. Dazu werden in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern nur jene Anschriften befragt, an welchen die Information aus dem Melderegister mit dem Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung nicht übereinstimmt. Für diese Aufgabe werden dann ebenfalls wieder ehrenamtliche Interviewer eingesetzt werden.
Mehrfachfallprüfungen
In diesem Verfahren werden Personen mit mehreren Hauptwohnsitzen in Kommunen unter 10 T Einwohnern zu ihrem eigentlichen Hauptwohnsitz befragt. In Kommunen mit mehr als 10 T. Einwohnern werden diese Mehrfachfälle maschinell vom Statistischen Bundesamt bereinigt.
Bei den genannten Befragungen besteht weiterhin die Auskunftspflicht. Ebenso besteht auch weiterhin die Möglichkeit sich bei Fragen und Unklarheiten an die kostenlose Service-Nummer des Zensus-Büros in Pirna zu wenden: 0800-589 2802.